Zuverlässig betreut im Verkehrsstrafrecht – Rechtsanwalt Markus Krüger in Berlin-Wedding

Sie haben unter Einfluss von Drogen den Straßenverkehr gefährdet oder haben Unfallflucht begangen? Schnelles Handeln durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Verkehrsstrafrecht ist in einer solchen Situation unerlässlich. Wo bereits Ordnungswidrigkeiten empfindliche Strafen nach sich ziehen können, erwarten Sie umso härtere Sanktionen, wenn Ihnen eine Straftat im Straßenverkehr vorgeworfen wird. Wenden Sie sich deshalb frühzeitig an unsere Kanzlei in Berlin-Wedding. Wir empfehlen Ihnen als beschuldigte Partei einer Straftat keine Aussagen zu tätigen, bevor Sie den Sachverhalt mit unserem Rechtsanwalt Markus Krüger hinsichtlich Ihrer Verteidigung besprochen haben. Er bespricht mit Ihnen umgehend Ihre Rechte sowie Möglichkeiten und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen eine realistische Verteidigungsstrategie.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese in der Regel unsere Kosten. Gerne erfragen wir den Deckungsschutz bei Ihrer Versicherung.

Wir betreuen Sie unter anderem bei folgenden Vergehen im Straßenverkehr:

  • Trunkenheit im Straßenverkehr
  • Drogenkonsum im Straßenverkehr
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Körperverletzung
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
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Wir prüfen eine Aufhebung oder Milderung folgender Strafen und Sanktionen:

  • Geldstrafe
  • Freiheitsstrafe
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Beschlagnahme / Sicherstellung des Führerscheins
  • Fahrverbot
  • Sperrfrist

Verkehrsstrafrechtlich vertreten – Wir betreuen Sie bei Verstößen gegen Verkehrsvorschriften

Wem eine Straftat im Straßenverkehr vorgeworfen wird (Alkohol am Steuer, Unfallflucht etc.), muss damit rechnen, zur Verantwortung gezogen zu werden. Gerne beraten wir Sie in unserer Kanzlei in Berlin-Wedding zu Ihren Rechten sowie Pflichten und vertreten Sie in allen Verfahrensschritten. Auch wenn im Einzelfall eine Strafe nicht zu vermeiden ist, so können wir uns unabhängig dafür einsetzen, ein drohendes Fahrverbot oder Ähnliches abzuwenden.

Wir beraten Sie umgehend zu Fahrerflucht und anderen Straßenverkehrsdelikten – rufen Sie einfach an!
Tel.: 030 - 956 111 85